Beglaubigte Übersetzungen Deutsch ↔ Spanisch
Für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Standesämter und andere Institutionen übersetze ich offizielle Dokumente und Urkunden in beide Sprachrichtungen.
01 / Im Überblick
Was ich für Sie übersetze
Als vom Landgericht Berlin II ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache fertige ich beglaubigte Übersetzungen im Rahmen meiner Ermächtigung an.
02 / Ablauf
So funktioniert es
Anfrage senden
Schicken Sie mir einen Scan oder ein gut lesbares Foto. Bei längeren Texten genügt zunächst ein aussagekräftiger Auszug.
Angebot erhalten
Ich prüfe Umfang und Anforderungen und sende Ihnen ein transparentes Angebot mit Kosten und Bearbeitungszeit.
Auftrag erteilen
Nach Ihrer Zusage erhalten Sie die Rechnung. Die vereinbarte Bearbeitungszeit beginnt mit dem Zahlungseingang.
Übersetzung erhalten
Sie erhalten die fertige Übersetzung als PDF per E-Mail, auf Wunsch auch gedruckt per Post. Beglaubigte Exemplare erhalten Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Stempel.
Gut zu wissen
Ob eine beglaubigte Übersetzung oder zusätzlich eine Apostille erforderlich ist, entscheidet die zuständige Stelle. Senden Sie mir deren Vorgaben gern zusammen mit Ihrem Dokument.
Schreiben Sie mir
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Ich antworte Ihnen persönlich.
Ihr Dokument ist bereit?
Nennen Sie mir möglichst die Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten.