Beglaubigte Übersetzungen Deutsch ↔ Spanisch

Für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Standesämter und andere Institutionen übersetze ich offizielle Dokumente und Urkunden in beide Sprachrichtungen.

01 / Im Überblick

Was ich für Sie übersetze

Als vom Landgericht Berlin II ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache fertige ich beglaubigte Übersetzungen im Rahmen meiner Ermächtigung an.

01Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
02Scheidungs- und andere Gerichtsunterlagen
03Zeugnisse und Hochschulabschlüsse
04Führungszeugnisse
05Melde- und Personenstandsurkunden
06Notarielle Urkunden und Vollmachten
07Behördliche Bescheinigungen
08Verträge und weitere offizielle Dokumente

02 / Ablauf

So funktioniert es

01

Anfrage senden

Schicken Sie mir einen Scan oder ein gut lesbares Foto. Bei längeren Texten genügt zunächst ein aussagekräftiger Auszug.

02

Angebot erhalten

Ich prüfe Umfang und Anforderungen und sende Ihnen ein transparentes Angebot mit Kosten und Bearbeitungszeit.

03

Auftrag erteilen

Nach Ihrer Zusage erhalten Sie die Rechnung. Die vereinbarte Bearbeitungszeit beginnt mit dem Zahlungseingang.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung als PDF per E-Mail, auf Wunsch auch gedruckt per Post. Beglaubigte Exemplare erhalten Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Stempel.

i

Gut zu wissen

Ob eine beglaubigte Übersetzung oder zusätzlich eine Apostille erforderlich ist, entscheidet die zuständige Stelle. Senden Sie mir deren Vorgaben gern zusammen mit Ihrem Dokument.

Schreiben Sie mir

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Ich antworte Ihnen persönlich.

    .

    Ihr Dokument ist bereit?

    Nennen Sie mir möglichst die Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten.

    Jetzt Übersetzung anfragen